Mein Servicekonto das Servicekonto für behördliche Leistungen

Wichtige Mitteilung

Das Servicekonto Niedersachsen stellt den Betrieb ein und steht nur noch bis zum 31.05.2024 zur Verfügung.
Weitere Details finden Sie im Bereich „Fragen und Antworten“ hier auf der Seite.

Fragen und Antworten zum Servicekonto:

Das Servicekonto Niedersachen wurde im Jahr 2021 vom Land Niedersachsen als Basisdienst der digitalen Verwaltung eingeführt.

Inzwischen stehen mit der BundID und dem Mein Unternehmenskonto zwei deutschlandweit gültige Konten zur Verfügung.

Daher ist es nun für Sie und die Verwaltung einfacher und effizienter auf die bundesweiten Lösungen umzustellen und das Servicekonto Niedersachen abzuschalten.

Wir freuen uns daher Ihnen diese neue Möglichkeit anbieten zu können.

Das Servicekonto Niedersachsen des Landes Niedersachsen wird ab dem 01.06.2024 durch zwei deutschlandweit gültige Konten abgelöst:

  • Für Bürgerinnen und Bürger steht die BundID zur Verfügung.
  • Für Unternehmen, selbständige Einzelunternehmer, Behörden und sonstige Organisationen übernimmt das Mein Unternehmenskonto.
  • Die Online-Dienste und Fachverfahren des Landes und der Kommunen werden nach und nach an die beiden neuen Konten angebunden.

    Für Ihre nächsten digitalen Anträge verwenden Sie bitte eines der neuen Nutzerkonten. Dazu müssen Sie sich dort neu registrieren.

    Wie beim Servicekonto Niedersachsen ist auch die Nutzung der neuen Konten grundsätzlich freiwillig und mit keinen Kosten für Sie verbunden.

    Nach der Abschaltung des Servicekonto Niedersachsen werden Ihre Daten gelöscht. Dies betrifft Ihr Nutzerprofil sowie auch den Inhalt Ihres Servicekonto-Postfach.

    Bitte sichern Sie rechtzeitig den Inhalt Ihres Servicekonto-Postfach, da das Servicekonto Niedersachen zum 31.05.2024 abgeschaltet wird und somit nicht mehr für Sie abrufbar ist.

    Die Daten werden auch nicht in die neuen Konten BundID oder Mein Unternehmenskonto übertragen. Sie müssen sich dort neu registrieren.

    Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Online-Zugang zu den Leistungen der Behörden. Damit können Sie in Zukunft eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen von zu Hause digital erledigen. Dies gilt insbesondere für Niedersachsen, das Konto können Sie aber auch deutschlandweit nutzen.

    Egal welche Verwaltungsleistung Sie gerade benötigen, Sie werden sich dazu mit Ihrem Servicekonto anmelden und den zugehörigen Antrag rechtssicher bei der Behörde einreichen können. Außerdem werden Ihnen auf Wunsch Informationen und Bescheide zu Ihren Anträgen in Zukunft schnell und digital in Ihr Servicekonto-Postfach zugestellt.

    Das Servicekonto ist ein Angebot der niedersächsischen Landesverwaltung an alle Nutzerinnen und Nutzer niedersächsischer Verwaltungsleistungen.

    Gemäß § 2 (5) OZG ist das Servicekonto „eine zentrale Identifizierungskomponente, die eine staatliche Stelle anderen Behörden zur einmaligen oder dauerhaften Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer zu Zwecken der Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Verwaltung bereitstellt.“

    Das bedeutet: Sie können Ihr Servicekonto in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen. Dazu gehören Online-Angebote von Städten, Gemeinden und Landkreisen genauso wie die von Ministerien und Behörden der Landesverwaltung Niedersachsen.

    Das Servicekonto schafft die Voraussetzungen dafür, dass Sie in Zukunft alle Ihre Anträge für Verwaltungsleistungen online stellen und Rückmeldungen der Behörden auch elektronisch empfangen können.

    Dazu können Sie sich mit dem Servicekonto digital und rechtssicher gegenüber der Verwaltung ausweisen, wenn Sie online einen Antrag stellen. Je nach gilt der Antrag dann direkt als unterschrieben oder zumindest als rechtsverbindlich eingereicht. So ersparen Sie sich das Ausdrucken und die Briefpost für Anträge.

    Das zum Servicekonto gehörende Postfach macht Ihre Kommunikation mit allen angeschlossenen Behörden papierlos, schnell und sicher. Anträge, Bescheide und sonstige Dokumente empfangen Sie dort auf Wunsch elektronisch und senden mit Ihrem Postfach auch Antworten oder Nachfragen an die bearbeitende Behörde.

    Das Servicekonto steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen Nutzenden von Online-Diensten in Niedersachsen zur Verfügung.

    Für Organisationen, wie Unternehmen, Vereine und Behörden gibt es das spezielle Organisationskonto Servicekonto Business.

    Sie erhalten ein Servicekonto nach erfolgreicher Registrierung.

    Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen ist das Benutzen des Servicekontos freiwillig und kostenlos.

    Für Verwaltungsleistungen, die Sie online beantragen, können Gebühren anfallen. Sie zahlen immer gleich viel für eine bestimmte Verwaltungsleistung – egal ob Sie sie digital über das Servicekonto oder klassisch per Post beantragen.

    Beim digitalen Beantragen von Verwaltungsleistungen ist in der Regel eine sichere elektronische Identifikation erforderlich. Abhängig von der gewünschten Verwaltungsleistung gibt es drei Sicherheitsstufen, sogenannte Vertrauensniveaus.

    • Beim digitalen Beantragen von Verwaltungsleistungen wird Ihre Identität nicht überprüft. Dafür benötigen Sie also auch kein Servicekonto. Eine Anmeldung mit dem Konto bietet allerdings einen Vorteil: Sie erhalten elektronische Antworten in Ihr Postfach.
    • Beim digitalen Beantragen von Verwaltungsleistungen verwenden Sie ein Konto, in dem Sie Ihre persönlichen Daten selbst eingegeben haben. Sie melden sich mit Benutzernamen und Passwort an. Außerdem müssen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse bestätigt haben. Das verringert das Risiko eines Identitätsmissbrauchs. Für diesen Zweck gibt es das einfache Servicekonto.
    • Beim digitalen Beantragen von Verwaltungsleistungen auf höchstem Vertrauensniveau nutzen Sie für die Registrierung Ihres Kontos und die Anmeldung beim Antragstellen Ihren Personalausweis. Das soll den Identitätsmissbrauch möglichst vollständig verhindern. Das Servicekonto ermöglicht hier den Schriftformersatz. Ein Ausdrucken und Unterschreiben ist nicht mehr erforderlich. Dafür können Sie das Servicekonto Plus verwenden.

    Die Einstufung der Onlinedienste in diese Gruppen erfolgt nach dem möglichen finanziellen, persönlichen oder sonstigen Schaden, der durch den Missbrauch des Dienstes entstehen würde.

    Alle Informationen zur Nutzung des elektronischen Personalausweises inklusive Ablauf und erforderlicher Ausrüstung finden Sie sehr gut aufbereitet unter Personalausweisportal.de sowie in der Hilfe.